Schulprogramm
Die Schulkonferenz des GEÜ beschloss in ihrer Sitzung vom 25.06.2002 das Schulprogramm unter folgendes Motto zu stellen:
Das Gymnasium Essen-Überruhr versteht sich als Teil der "Einen Welt" im Rahmen des UNESCO-Schulnetzwerkes. Die Schulgemeinschaft verpflichtet sich deshalb zu tolerantem, solidarischem und nachhaltigem Handel und Denken.
Aus dieser Festlegung ergeben sich folgende Kernziele der gemeinsamen Arbeit am GEÜ (Beschluss der Schulkonferenz vom 26. März 2003):
Interkulturelle Erziehung
Das GEÜ fördert das Lernen von Fremdsprachen, als Basis des Lebens in einer Welt, durch ein breites Wahlangebot bis in die Oberstufe und durch regelmäßige fremdsprachliche Exkursionen. Im fremdsprachlichen Unterricht wird neben dem Spracherwerb großer Wert auf die Vermittlung der kulturellen Identität und der sozialen und politischen Strukturen der Länder im jeweiligen Sprachraum gelegt. Der gezielte Einsatz moderner Kommunikationstechniken soll unsere Schülerinnen und Schüler auch befähigen, in Austausch mit Menschen in anderen Kulturkreisen zu treten.
Erziehung zur globalen Verantwortung
Nachhaltiges Handeln in der Schulgemeinschaft hat am GEÜ einen hohen Stellenwert. Konzepte und Regeln, die nachhaltiges Handeln aller fordern und fördern, werden ausdrücklich von der Schülervertretung und der Schulpflegschaft mit entwickelt und getragen. Die Bedeutung nachhaltigen Denkens und Handelns bildet ein wichtiges Thema in den Hauslehrplänen vieler Fächer.
Erziehung zur Solidarität und zum Frieden
Am GEÜ ist die gelebte und gelernte Solidarität in "Einer Welt" fachübergreifendes Thema im Unterricht aller Jahrgangsstufen sowie Gegenstand regelmäßig stattfindender außerunterrichtlicher Veranstaltungen, wie dem ökumenischen Gottesdienst oder dem biennalen UNESCO-Projekttag. Internationaler Schüleraustausch fördert den Umgang mit Jugendlichen aus anderen Ländern und damit das Verständnis für andere kulturelle und soziale Konzeptionen. Das Projekt "Reconciliaçao do Menor", das Straßenkinder in Brasilien unterstützt, ist im Unterricht verschiedener Jahrgangsstufen und Fächer verankert und hat seinen festen Platz im Schulleben. Um die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, innerhalb der Schulgemeinschaft solidarisch und gewaltfrei zu leben und zu lernen und sich in ihr wohl zu fühlen, bietet das GEÜ ein Gesamtkonzept von Maßnahmen oberhalb des Regelunterrichts zur Stärkung der Selbstverantwortlichkeit, z. B. das Projekt "Wir sind Klasse" in der Unterstufe oder die individuelle Schülerberatung durch ein Team fortgebildeter Lehrerinnen und Lehrer.
Erziehung zur aktiven Mitarbeit in Gesellschaft und Beruf
Viele der die ersten drei Kernziele umsetzenden Konzepte fördern nicht nur das Leben in der Schulgemeinschaft oder das Bewusstsein für die Verantwortung des Einzelnen, sondern auch die Kompetenzen, die unsere Schülerinnen und Schüler benötigen, um später in einer Berufsausbildung, einem Beruf oder anderen Funktionen innerhalb der Gesellschaft erfolgreich zu sein. Die Förderung dieser Kompetenzen soll alle Fachbereiche gleichrangig umfassen. Es bestehen am GEÜ spezielle Konzepte zur Förderung der Schülerinnen und Schüler im künstlerischen Aufgabenfeld, in den Fächern Mathematik, Deutsch und Geschichte sowie in den modernen Fremdsprachen. Die Attraktivität der Fächer im naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld wird gestärkt, ihr Angebot in den Wahlpflichtbereichen in der Mittel- und Oberstufe duch z.B. Technik- & Projektkurse gesichert und ausgeweitet. Fächerübergreifend bestehen zum Teil langjährig erprobte Programme in allen drei Stufen, z. B. zur Berufswahlvorbreitung und zur Begabtenförderung in der Unter- und Mittelstufe. Der Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechniken, z.B. die Arbeit mit und am Computer, soll durch unser 2007 eingeführtes Medienkonzept und durch den regelmäßigen Einsatz der neuen Medien im Unterricht gesichert werden. Schüler lernen nicht nur für ihr Leben außerhalb der Schule, sie lernen diese Lebenswirklichkeit im Rahmen der Schule unmittelbar kennen, da sich das GEÜ in vielfältiger Weise nach außen öffnet. Schüler besuchen regelmäßig außerschulische Lernorte, Einzelpersonen und Vertreter von Institutionen begegnen unseren Schüler innerhalb des Unterrichts oder bei Veranstaltungen in den Schulgebäuden. Einen besonderen Raum im Konzept der Öffnung des GEÜ nach außen nehmen regelmäßig stattfindende Aufführungen, Konzerte und Präsentationen ein, mit denen die Ergebnisse schulischer Arbeit einer interessierten Öffentlichkeit dargeboten werden.
Schulvereinbarung
Schulvereinbarung Gymnasium Essen-Überruhr

„Unsere Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste,
wenn sich nicht die einzelnen Steine gegenseitig stützen würden.“ (Seneca)
Präambel
Wir, die Lehrer/innen, Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigte, bilden am Gymnasium Essen-Überruhr eine Gemeinschaft von Menschen, die zum Lernen, Lehren und Leben unter einem Dach vereint sind. Es ist uns wichtig, dass wir alle gemeinsam ein positives, offenes Schul- und Klassenklima sowie Lernbedingungen schaffen, die von gegenseitiger Wertschätzung, Toleranz und Respekt geprägt sind. Jede und jeder muss bereit sein, im Interesse des Allgemeinwohls Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Leitwerte unseres Handelns sind:
· Respekt
· Wertschätzung
· Verantwortung
· Toleranz
· Zivilcourage
Wir sind eine Schule, die einerseits die geistige und moralische Entwicklung von Schülerinnen und Schülern intensiv unterstützt und anderseits die Wahrung notwendiger Verhaltensregeln und Umgangsformen einfordert, die in den folgenden Leitsätzen festgelegt sind und durch das gültige Schulgesetz und die GEÜ-Hausordnung ergänzt werden.
Leitsätze für den Umgang miteinander
Schulleitung:
Die Schulleitung schafft gute Voraussetzungen für die ständige, intensive und fruchtbare Kommunikation zwischen allen Gruppen. Sie ist gehalten, für Dialogmöglichkeiten, wie z.B. Feedback-Gespräche auf allen Ebenen zu sorgen.
Lehrer – Schüler/innen:
Schüler/innen und Lehrer/innen gehen höflich, fair und respektvoll miteinander um. Dabei haben Lehrer/innen allen Schülern gegenüber Vorbildfunktion. Positive Leistungen sowohl der Schüler/innen als auch Lehrer/innen werden durch Lob anerkannt und so verstärkt. Kritik an Schülern/innen und am Lehrpersonal muss konstruktiv sein und darf nicht verletzen. Der/die Schüler/in übernimmt Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Gruppe und übt sich in Selbstdisziplin, wie z.B. Pünktlichkeit, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit. Wenn Misserfolge auftreten oder Fehler gemacht wurden, hinterfragt jede/r zunächst sein eigenes Verhalten und versucht, es zu ändern. Hierzu sollen Lehrer/innen Dialogbereitschaft und Schüler/innen Einsichtbereitschaft mitbringen.
Schüler/innen – Schüler/innen:
Die Schüler/innen unterstützen einander. Kein(e) Schüler/in belästigt den/die andere/n und hindert ihn/sie am Lernen. Gewalt in Wort und Tat gegen Personen und Sachbeschädigung wird in keinem Fall geduldet und durch geeignete Maßnahmen geahndet. Da die Opfer nicht allein gelassen werden dürfen, müssen Regelverstöße aufgedeckt und verfolgt werden. Es ist Zivilcourage notwendig.
Eltern – Schüler/innen:
Die Schüler/innen informieren die Erziehungsberechtigten über die wesentlichen Ereignisse des Schultages und geben alle Mitteilungen schnell und zuverlässig ab. Die Eltern leiten ihre Kinder zum respektvollen, toleranten Umgang miteinander und gegenüber den Lehrern/innen an. Eltern erziehen ihre Kinder altersgerecht zur zunehmenden Selbständigkeit und achten altersabhängig auf die Erledigung der sonstigen schulischen Pflichten. Sie unterstützen die Anstrengungen ihrer Kinder mit Lob und gehen verständnisvoll mit Misserfolgen um.
Eltern – Eltern:
Alle Eltern beteiligen sich rege und mit Interesse am Leben der Schulgemeinschaft (z.B. Pflegschaftssitzungen und anderen Schulveranstaltungen). Sie streben einen konstruktiven Informations- und Gedankenaustausch untereinander an und fördern in aktiver und tatkräftiger Zusammenarbeit das Schulleben.
Eltern – Lehrer:
Lehrer und Eltern arbeiten gemeinsam zum Wohl und zur Förderung des Kindes. Eltern suchen mit respektvoller Grundhaltung bei Bedarf Kontakt zu Lehrkräften in den Sprechstunden und bei Pflegschaftssitzungen. Die Gespräche werden in offener, höflicher und fairer Weise geführt. Treten dennoch Schwierigkeiten oder Konflikte auf, die nicht direkt und einvernehmlich gelöst werden können, so besteht die Möglichkeit, das Gespräch um eine(n) Mediator(in) (z.B. andere Kollegen, Eltern oder Schulleitung) zu erweitern.
Bei Problemen mit einzelnen Schülern/innen oder ganzen Klassengemeinschaften treten die Lehrkräfte von sich aus offen und frühzeitig an die jeweiligen Erziehungsberechtigten heran. Gemeinsam, ggf. auch mit den Schülern, werden Verbesserungsstrategien zum Wohle der Schüler/innen entworfen, umgesetzt und deren Einhaltung und Ergebnisse besprochen. Die Förderung von Schülern/innen mit Lernschwächen und / oder Verhaltensauffälligkeiten ist gemeinsame Aufgabe von Eltern, Lehrern und Schülern!
Lehrer – Lehrer:
Fachliche und pädagogische Zusammenarbeit und Gespräche sind unerlässlich und werden von der Schulleitung unterstützt. Kollegen gehen höflich, fair und tolerant miteinander um. Sie unterstützen sich gegenseitig. Neue Lehrkräfte, ob vorübergehend oder auf Dauer am Gymnasium Essen-Überruhr beschäftigt, erfahren Hilfe bei der Eingewöhnung.
Hiermit erkenne ich die Verbindlichkeit der Schulvereinbarung und der GEÜ-Hausordnung an. Ich akzeptiere, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung Konsequenzen zur Folge hat, die auf der Basis des geltenden Schulgesetzes ergriffen werden.
Die Schulvereinbarung gibt es auch hier zum Download.
Hausordnung
Ergänzte Hausordnung des Gymnasiums Essen-Überruhr (GEÜ)
(Beschluss der Schulkonferenz vom 10. Dezember 2013)
Vorwort
Grundlagen der Hausordnung des Gymnasiums Essen-Überruhr sind die Allgemeine Schulordnung des Landes NRW und die Regeln der Stadt Essen für die Behandlung städtischer Gebäude. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft
- nehmen aufeinander Rücksicht und tragen zu einem fairen Miteinander bei;
- sorgen für sicheren und ungestörten Verlauf des Schulalltags und von Schulveranstaltungen,
- gehen sorgfältig mit den Einrichtungen ihrer Schule um.
Die Hausordnung gilt während der gesamten Unterrichtszeit, also auch in den Pausen und Freistunden, bei schulischen Veranstaltungen, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände. Die Sporthalle und der Sportplatz sowie alle Facheinrichtungen haben eigene Benutzerordnungen auf der Grundlage dieser Hausordnung.
Allgemeines
Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I dürfen – auch aus versicherungstechnischen Gründen – nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und nach Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Vertrauensperson (i. d. R. durch das Sekretariat) das Schulgelände vor Unterrichtsschluss verlassen.
Auf dem Schulgelände und während Schulveranstaltungen besteht grundsätzlich Rauch- und Alkoholverbot. Ausnahmen sind nur im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung und der ergänzenden Erlasse des Landes NRW durch eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung möglich.
Ab dem Schuljahr 2013/14 ist die Nutzung von Handys, Smartphones, IPods, MP3-Playern etc. im PZ generell verboten. Ausgenommen von dieser Regel ist für die Sek II der Oberstufenraum im PZ.
Für Schüler und Schülerinnen ist das Sekretariat in den großen Pausen geöffnet. Das Fundbüro befindet sich im Sekretariat.
Das Parken ist auf dem gesamten Schulgelände in der Zeit von 7:30 – 17:30 Uhr nicht erlaubt.
Für die Beseitigung von Müll stehen genügend Abfallbehältnisse zur Verfügung und jeder Schüler und jede Schülerin ist für die Sauberkeit der Schule mitverantwortlich..
Vor dem Unterricht
Zu den in der Allgemeinen Schulordnung aufgeführten Pflichten gehört auch das pünktliche Erscheinen zum Unterricht.
Vor dem Schulbeginn und in den großen Pausen halten sich alle Schüler und Schülerinnen auf dem Schulhof (ggf. vor der Sporthalle) oder in der zentralen Halle auf. Es klingelt vier Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. vor der 3.,5. und 7.Unterrichtstunde. Nach dem Klingeln gehen die Schüler und Schülerinnen sofort zu ihren Klassen- oder Kursräumen bzw. sammeln sich vor dem NW- und Musik-Trakt, im PZ oder am Schultor (Sportklassen).
Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, melden dies die Klassen-/Kurssprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat. Bis zum Eintreffen einer Lehrkraft wartet die Lerngruppe vor, ist der Raum geöffnet, in dem vorgesehenen Raum.
Während des Unterrichts
Während des Unterrichts sind Essen, das Kauen von Kaugummi, das Tragen von Mützen, das Hören von Musik mit elektronischen Medien und anderes sachfremdes Verhalten nicht gestattet. Alle elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht ausgeschaltet bleiben. Maßvolles Trinken von Wasser aus verschließbaren Flaschen ist in den Unterrichtsräumen (mit Ausnahme der Fachräume) gestattet.
Vor Klausuren und Klassenarbeiten müssen alle elektronischen Geräte sichtbar beim aufsichtführenden Lehrer deponiert werden.
In den Pausen
Die Ordnungsdienste säubern die Tafeln.
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler und Schülerinnen in den Unterrichtsräumen, wenn kein Raumwechsel erforderlich ist.
In den großen Pausen verlassen alle Schüler und Schülerinnen die Gebäudetrakte. Die Lehrkraft schließt den Unterrichtsraum ab. Hausaufsichten sorgen dafür, dass nicht abschließbare Gebäudeteile, in denen Unterrichtsräume liegen, während der Pausen nicht betreten werden.
Schulstraße und Wiese in Höhe des NW- und Musik-Trakts sind Spielbereiche für die Schüler und Schülerinnen der Erprobungsstufe.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Sport und Spiele mit erhöhter Gefährdung (z. B. Fahren mit dem Fahrrad, Skateboard, Kickroller, Werfen mit Schneeball) verboten.
Aus Aufsichtsgründen darf nur der Teil des Sportplatzes als Pausenhof genutzt werden, der vom Schulhof aus gut einzusehen ist (entspricht dem eingezäunten Areal).
Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 10 bis 12 dürfen während der großen Pausen und der Freistunden das Schulgelände verlassen.
Nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss schließt der Ordnungsdienst der Lerngruppe die Fenster, reinigt den Unterrichtsraum von grobem Schmutz (Papier, Trinkpäckchen, Bananenschalen etc.) und prüft gemeinsam mit der Lehrkraft, ob alle Schüler und Schülerinnen ihre Stühle hochgestellt haben. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
Benutzerordnung für die Bibliothek/Mediothek
Die Bibliothek/Mediothek ist eine Präsenz- und Ausleihbibliothek mit Computer-Arbeitsplätzen. Schülern und Schülerinnen ist die Benutzung aller Medien (falls eine Aufsicht gewährleistet ist)
und die Ausleihe von Lesebüchern, Spielen, CDs/DVDs und Kopfhörern möglich.
1. Während der Benutzung der Medien darf nicht gegessen oder getrunken werden.
2. Taschen sind am Eingang des Raumes abzustellen.
Regelungen für den NW-/ Musik-/Kunsttrakt (Räume N)
Der Neubau ist kein allgemeiner Aufenthaltsort für Schüler und Schülerinnen. Deshalb bleibt das Haus N vor und nach dem Unterricht verschlossen. Auch in den beiden großen Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde dürfen sich keine Schüler und Schülerinnen im Neubau aufhalten.
Alle Schüler und Schülerinnen, die im Haus N Unterricht haben, warten im PZ auf die Lehrkraft. Sie betreten das Haus erst nach der Lehrkraft.
Die Lernecken in den Fluren sind ausschließlich für Arbeitsgruppen vorgesehen.
Mensa und Cafés
Die Mensa ist in der Regel von 09.30 – 14.20 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Für die Einnahme des Mittagessens in der Mensa wird ein gesonderter Belegungsplan für die Klassen der Sekundarstufe I erstellt. In dieser Zeit ist dann kein Freiverkauf möglich. Schüler und Schülerinnen ohne Abonnement dürfen in dieser Zeit die Mensa nicht betreten.
Das Mittelstufencafe steht den Klassen 8 und 9 in den Mittagspausen zur Verfügung.
Das Kollegium, die Eltern und die Schüler und Schülerinnen beraten jährlich zu Beginn des Schuljahres über eventuelle Änderungen der Hausordnung. Die Schulkonferenz beschließt die endgültige Fassung.
Die Hausordnung gibt es auch hier zum Download.