Wirken Sie mit!
Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung am Gymnasium Essen-Überruhr zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit des Gymnasiums zu stärken.
Elternmitwirkung in der Schule
Elternmitwirkung in unserer Schule ist nicht nur erwünscht, sondern ist für eine gute konstruktive Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten unverzichtbar.
Das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) regelt bei uns in NRW die Beziehungen zwischen den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülerinnen und Schülern untereinander. Weiter bestimmt es die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der Schulaufsicht. Die Kenntnis und die Einhaltung dieser Regeln ist Voraussetzung für ein nützliches Gesprächsklima und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Diese ist besonders wichtig, damit die notwendige Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule auch im Schulalltag praktisch mit Leben gefüllt wird.
Eltern/Erziehungsberechtigte wirken in der Schule direkt oder durch ihre Vertreter in den Mitwirkungsorganen mit. Zu den wichtigsten Gremien, in denen Eltern mitwirken,zählen die Klassenpflegschaft, die Klassen-/Jahrgangsstufenkonferenz, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung - das sind Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte - und das Recht auf Information.
Mitglieder der Schulpflegschaft:
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften und die weiteren Vertreter der Jahrgangsstufen gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 Schulmitwirkungsgesetz. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Schulpflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind die Mitglieder der Schulpflegschaft sowie die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Werden stellvertretende Vorsitzende der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschatten zum Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, werden sie Mitglieder der Schulpflegschaft. Der Schulleiter oder sein ständiger Vertreter soll an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
Aufgaben (auszugsweise aus dem Schulmitwirkungsgesetz des Landes NRW):
a) Schulpflegschaft: Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie kann über die damit im Zusammenhang stehenden, insbesondere auch über die in der Zuständigkeit der Schulkonferenz liegenden Angelegenheiten, beraten. Sie wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten und die Stellvertreter für die Fachkonferenzen.
b) Klassenpflegschaft: Die Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter. Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe beteiligt. Die Beteiligung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilungen insbesondere die Beratung über:
Die Pflegschaft ist im Rahmen der Lehrplanrichtlinien bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Dazu sollen ihr zu Beginn des Schulhalbjahres die nach den Lehrplanrichtlinien in Betracht kommenden Unterrichtsinhalte bekannt gegeben und begründet werden. Anregungen zur Auswahl der Unterrichtsinhalte werden in der Pflegschaft beraten. Hierbei sollen die von den Schülern gegebenen Anregungen mit in die Überlegungen einbezogen werden.
Vorsitzender der Schulpflegschaft: |
Stellvertretende Vorsitzende: |
Jürgen Jansen Heimstr. 43, 45277 Essen Tel. 0177 – 2161 060 |
Klara Muschal
Uranunsstr. 19, Telefon: 0172 - 581 85 09 Mail:muschals@yahoo.de
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Stellvertretende Vorsitzende: |
Stellvertretende Vorsitzende: |
Katrin Prinz
Klapperstr. 83, Tel. 0201 - 580 91 74 Mail: mkprinz@t-online.de
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Kornelia Knaup
Uhlenkotten 51, Tel. 0177 – 30 20 607 Mail:kknaup@web.de |
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